All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen
für die Teil­nah­me an den Ver­an­stal­tun­gen der Sode­ner Kunst­werk­statt e.V.

  1. Allgemeines

1.1. Wer sich zu einer der Ver­an­stal­tun­gen der Sode­ner Kunst­werk­statt e.V., nach­fol­gend SoKu genannt, anmel­det, hat die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen zur Kennt­nis genom­men und ist mit deren Gül­tig­keit und Anwen­dung einverstanden.

1.2. Diese AGB gelten für alle Ver­an­stal­tun­gen der SoKu, auch für solche, die auf dem Wege der elek­­tronischen Daten­über­mitt­lung durch­ge­führt werden.

1.3. Rechts­ge­schäft­li­che Erklä­run­gen (z.B. Anmel­dun­gen und Kün­di­gun­gen) bedür­fen, soweit sich aus diesen AGB nichts ande­res ergibt, der Schrift­form per Post oder in einer kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nisch gleich­wer­ti­gen Form (E‑Mail, Mel­dun­gen durch Inter­net­for­mu­la­re der SoKu). Erklä­run­gen der SoKu genü­gen der Schrift­form, auch wenn eine nicht unter­schrie­be­ne For­mu­lar­be­stä­ti­gung ver­wen­det wird.

1.4 Die Sode­ner Kunst­werk­statt e.V. ist eine Insti­tu­ti­on, die ihre Ange­bo­te an alle Inter­es­sier­ten, ohne Alters­be­schrän­kung, rich­tet. Kinder- und Jugend­kur­se werden geson­dert aufgeführt.

  1. Anmel­dung und Vertragsschluss 

2.1. Die Ankün­di­gung von Ver­an­stal­tun­gen ist unverbindlich.

2.2. Die Anmel­dung ist ein Ver­trags­an­ge­bot und erfolgt in der Regel durch eine online-Buchung im Web­Shop der SoKu. Per­so­nen, die sich für Kurse oder Ver­an­stal­tun­gen anmel­den, haben dabei alle zur Ver­trags­ab­wick­lung erfor­der­li­chen Anga­ben zu machen. Der Veranstalt­ungsvertrag kommt durch Annah­me­er­klä­rung der SoKu (Anmel­de­be­stä­ti­gung) zustan­de. Die Anmel­de­be­stä­ti­gung dient zugleich als Teil­neh­mer­aus­weis und ist bei Ver­an­stal­tungs­be­ginn bzw. bei Kurs­an­tritt der Ver­an­stal­tun­gen mit­zu­brin­gen. Andern­falls ist eine Teil­nah­me nicht möglich.

2.3. Sofern ein Drit­ter (Arbeit­ge­ber, Behör­de etc.) das Ent­gelt und die beson­de­ren Kosten über­nimmt, so ist die Vor­la­ge einer schrift­li­chen Kosten­über­nah­me­er­klä­rung erfor­der­lich. Punkt 2.2. gilt entsprechend.

2.4. Münd­li­che oder fern­münd­li­che Anmel­dun­gen sind abwei­chend von Punkt 1.4. ver­bind­lich, wenn sie durch die SoKu schrift­lich bestä­tigt werden.

2.5. Mit Abschluss des Ver­an­stal­tungs­ver­trags werden ver­trag­li­che Rechte und Pflich­ten zwi­schen der SoKu als ver­an­stal­ten­dem Betrieb und der anmel­den­den Person begrün­det. Die SoKu darf die Teil­nah­me von per­sön­li­chen und/​oder sach­li­chen Vor­aus­set­zun­gen abhän­gig machen.

2.6. Die Ver­trags­spra­che ist deutsch.

  1. Ent­gel­te und Zahlung

3.1. Das Ver­an­stal­tungs­ent­gelt ergibt sich aus der bei Ein­gang der Anmel­dung aktu­el­len Ankün­di­gung der SoKu. Der Ver­an­stal­tungs­ver­trag ver­pflich­tet – unab­hän­gig von der tat­säch­li­chen Teil­nah­me – zur Zah­lung des aus­ge­wie­se­nen Ent­gelts und der beson­de­ren Kosten.

3.2. Das Teil­neh­mer­ent­gelt und die beson­de­ren Kosten werden am Tag des Ver­an­stal­tungs­be­ginns in voller Höhe fällig. Die Zah­lung erfolgt in der Regel mit­tels online-Bezahl­ver­fah­ren. Bar­zah­lun­gen sind nur in Aus­nah­me­fäl­len in vor­he­ri­ger Abspra­che mit einem Beauf­trag­ten der SoKu möglich.

  1. Orga­ni­sa­to­ri­sche Änderungen

4.1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Ver­an­stal­tung durch bestimm­te Kurs­lei­ten­de durch­ge­führt wird. Das gilt auch dann, wenn die Ver­an­stal­tung mit dem Namen der Kurs­lei­ten­den ange­kün­digt wurde.

4.2. Die SoKu kann aus sach­li­chem Grund Ort und Zeit­punkt der Ver­an­stal­tung ändern.

4.3. Muss eine Ver­an­stal­tungs­ein­heit aus­fal­len (bei­spiels­wei­se wegen Erkran­kung von Kurs­lei­ten­den), kann sie nach­ge­holt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatz­ter­min besteht jedoch nicht, unab­hän­gig von finan­zi­el­len Ansprüchen.

  1. Rück­tritt und Kün­di­gung durch die SoKu

5.1. Für das Zustan­de­kom­men einer Ver­an­stal­tung zum aus­ge­wie­se­nen Ent­gelt ist eine Min­dest­zahl an Teil­neh­men­den not­wen­dig. Wird diese Min­dest­zahl nicht erreicht, kann die SoKu vom Ver­trag zurück­tre­ten. Ein­ge­zahl­te Ent­gel­te werden erstat­tet. Wei­te­re Ansprü­che der zum Kurs ange­mel­de­ten Per­so­nen bestehen nicht.

5.2. Sofern die SoKu eine Ver­an­stal­tung trotz Unter­schrei­tung der Min­dest­zahl an Teil­neh­men­den durch­füh­ren will, kann im Ein­ver­neh­men mit den am Kurs teil­neh­men­den Per­so­nen bei glei­chem Ent­gelt die Ver­an­stal­tungs­dau­er gekürzt werden.

5.3. Die SoKu kann ferner vom Ver­trag zurück­tre­ten oder ihn kün­di­gen, wenn eine Ver­an­stal­tung aus Grün­den, die die SoKu nicht zu ver­tre­ten hat, ganz oder teil­wei­se nicht statt­fin­den kann. In diesem Fall haben die Teil­neh­men­den das Ent­gelt für die bereits statt­ge­fun­de­nen Unter­richts­ein­hei­ten antei­lig zu zahlen.

5.4. Die SoKu kann die ein­zel­nen Ver­trä­ge aus wich­ti­gem Grund frist­los kün­di­gen. Ein wich­ti­ger Grund liegt ins­be­son­de­re in fol­gen­den Fällen vor :

  • Gemein­schafts­wid­ri­ges Ver­hal­ten in Ver­an­stal­tun­gen trotz vor­an­ge­hen­der Abmah­nung und Andro­hung der Ver­trags­kün­di­gung sowie bei beson­ders gra­vie­ren­dem Fehl­ver­hal­ten auch ohne vor­he­ri­ge Abmahnung,
  • Ehr­ver­let­zun­gen aller Art ins­be­son­de­re Belei­di­gun­gen und Dis­kri­mi­nie­run­gen gegen­über Kurs­lei­ten­den, Teil­neh­men­den oder Beschäf­tig­ten der SoKu,
  • Miss­brauch der Ver­an­stal­tun­gen für par­tei­po­li­ti­sche oder welt­an­schau­li­che Zwecke oder für Agi­ta­tio­nen aller Art,
  • Ver­stö­ße gegen die jeweils gül­ti­ge Hausordnung.

Statt einer Kün­di­gung kann die SoKu teil­neh­men­de Per­so­nen auch von einer Ver­an­stal­tung aus­schlie­ßen. Der Ver­gü­tungs­an­spruch der SoKu wird durch eine solche Ver­trags­kün­di­gung oder durch einen Aus­schluss nicht berührt ; die Rest­be­trä­ge werden dem Teil­neh­mer ausbezahlt.

  1. Kün­di­gung und Wider­ruf durch Teil­neh­me­rin­nen und Teilnehmer

6.1. Bei Abmel­dung bis 14 Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn ent­fällt die Zah­lungs­ver­pflich­tung. Bereits gezahl­te Ent­gel­te und beson­de­re Kosten werden in voller Höhe erstattet.

6.2. Bei spä­te­rer Abmel­dung bis einen Tag vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn wird eine Abmel­de­ge­bühr i.H.v. 30% des Ent­gel­tes, min­de­stens jedoch von 10 Euro erho­ben. Ent­gel­te unter 10 Euro werden in voller Höhe fällig. Beson­de­re Kosten, wie auf­ge­wen­de­te Mate­ri­al­ko­sten etc., sind in voller Höhe zu zahlen.

6.3. Ab dem Tag des Ver­an­stal­tungs­be­ginns besteht kein Anspruch auf Erstat­tung des Ent­gel­tes und der beson­de­ren Kosten. Dies gilt auch bei Erkran­kun­gen und bei Ände­run­gen der per­sön­li­chen oder beruf­li­chen Ver­hält­nis­se der Teilnehmenden.

6.4. Ein etwa­iges gesetz­li­ches Wider­rufs­recht (z.B. bei Fern­ab­satz­ge­schäf­ten) bleibt unberührt.

6.5. Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer können den Ver­trag ferner kün­di­gen, wenn die wei­te­re Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung wegen orga­ni­sa­to­ri­scher Ände­run­gen nach Punkt 5.2. nicht akzep­tiert wird.

6.6. Die Kün­di­gung oder der Wider­ruf muss in Text­form (z.B. Brief, E‑Mail an stornierung@sodener-kunstwerkstatt.de, Nach­richt mit­tels der Inter­net­for­mu­la­re der SoKu-Home­page) erfol­gen und ist an den Buchungs­ser­vice zu rich­ten. Maß­ge­bend für die recht­zei­ti­ge Absen­dung ist bei Brie­fen das Datum des Post­stem­pels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkenn­bar, wird der Ein­gangs­stem­pel bei der SoKu abzüg­lich zweier Werk­ta­ge ange­nom­men. Die Kün­di­gung oder der Wider­ruf wird von der SoKu schrift­lich bestä­tigt. Tele­fo­ni­sche Abmel­dun­gen oder Abmel­dun­gen bei den Kurs­lei­ten­den gelten ebenso wie das Fern­blei­ben vom Kurs­un­ter­richt nicht als Rücktritt.

6.7. Erstat­tun­gen können in der Regel nur unbar erfolgen.

  1. Ummel­dung und Umbuchung

7.1 Eine Ummel­dung oder Umbu­chung von einem Kurs zu einem ande­ren ist aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den leider nicht möglich.

7.2 Möch­ten Sie statt eines Kurses einen ande­ren besu­chen, so buchen Sie bitte den neuen Kurs auf unse­rem online-Portal und schicken Sie uns danach eine Nach­richt an stornierung@sodener-kunstwerkstatt.de mit der Bitte, den alten Kurs zu stor­nie­ren und eine Rück­zah­lung zu ver­an­las­sen. Die Kosten dafür sind in §6 AGB aufgeführt.

  1. Teilnahmebescheinigungen

Die Teil­nah­me an einer Ver­an­stal­tung kann unter der Vor­aus­set­zung regel­mä­ßi­ger Teil­nah­me auf Wunsch beschei­nigt werden. Die Aus­stel­lung einer Teil­nah­me­be­schei­ni­gung dar­über hinaus ist bis spä­te­stens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Ver­an­stal­tung been­det ist, ver­bind­lich möglich.

  1. Urheberschutz

9.1. Foto­gra­fie­ren, Filmen und Auf­nah­men auf Ton­trä­ger in den Ver­an­stal­tun­gen sind grund­sätz­lich nicht gestat­tet. Even­tu­ell aus­ge­teil­tes Lehr­ma­te­ri­al darf ohne zuvor erteil­te Geneh­mi­gung der SoKu nicht ver­viel­fäl­tigt oder gewerb­lich genutzt werden.

9.2. Das Kopie­ren und die Wei­ter­ga­be der für Lehr­zwecke zur Ver­fü­gung gestell­ten Soft­ware sind nach dem Urhe­ber­recht unzulässig.

  1. Datenschutz

Für die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten setzt die SoKu auto­ma­ti­sier­te Ver­ar­bei­tungs­ver­fah­ren ein. Infor­ma­tio­nen zur Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten können unse­rer Daten­schutz­er­klä­rung ent­nom­men werden. Die Daten­schutz­er­klä­rung kann ange­for­dert oder auf der SoKu Home­page ein­ge­se­hen und her­un­ter­ge­la­den werden. Die SoKu unter­liegt den Rege­lun­gen der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (EU-DSGVO) und des Hes­si­schen Daten­schutz­ge­set­zes in der jeweils gül­ti­gen Fassung.

  1. Haftung

11.1. Die SoKu, ihre Bedien­ste­ten oder Beauf­trag­ten haften den Ver­trags­part­nern gegen­über nur im Fall von vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Verhalten.

11.2. Dieser Haf­tungs­aus­schluss gilt nicht, soweit damit die Haf­tung für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, die auf einer fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung der SoKu oder einer vor­sätz­li­chen oder fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung eines Ver­tre­tungs­be­fug­ten oder einer Hilfs­per­son der SoKu beru­hen. Der Aus­schluss gemäß Punkt 11.1. gilt ferner dann nicht, wenn die SoKu Pflich­ten schuld­haft ver­letzt, die das Wesen des Ver­tra­ges aus­ma­chen (Kar­di­nal­pflich­ten).

  1. Bil­dungs­ur­lau­be, Stu­di­en­rei­sen, Muse­ums­be­su­che und Langzeitkurse

Für Bil­dungs­ur­lau­be, Muse­ums­be­su­che, Lang­zeit­kur­se und die von der SoKu durch­ge­führ­ten Reisen ins In- und Aus­land gelten beson­de­re Bedingungen.

  1. Schlussbestimmungen

13.1. Das Recht, gegen Ansprü­che der SoKu auf­zu­rech­nen, wird aus­ge­schlos­sen, es sei denn, dass der Gegen­an­spruch gericht­lich fest­ge­stellt oder von der SoKu aner­kannt worden ist.

13.2. Ansprü­che gegen die SoKu sind nicht abtretbar.

13.3. Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand ist Bad Soden am Taunus. Es gilt aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

13.4. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se nich­tig sein, wird hier­durch die Wirk­sam­keit der übri­gen Ver­trags­tei­le nicht berührt. Abwei­chend aus­ge­han­del­te Abma­chun­gen sind nur gültig, wenn sie schrift­lich ver­ein­bart worden sind. Das gilt auch für eine Ver­ein­ba­rung, die einen Ver­zicht auf die Schrift­form beinhaltet.

Bad Soden am Taunus, 1.Januar 2023 Sode­ner Kunst­werk­statt e.V.

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