Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Sodener Kunstwerkstatt e.V.
- Allgemeines
1.1. Wer sich zu einer der Veranstaltungen der Sodener Kunstwerkstatt e.V., nachfolgend SoKu genannt, anmeldet, hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und ist mit deren Gültigkeit und Anwendung einverstanden.
1.2. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der SoKu, auch für solche, die auf dem Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
1.3. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform per Post oder in einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (E‑Mail, Meldungen durch Internetformulare der SoKu). Erklärungen der SoKu genügen der Schriftform, auch wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
1.4 Die Sodener Kunstwerkstatt e.V. ist eine Institution, die ihre Angebote an alle Interessierten, ohne Altersbeschränkung, richtet. Kinder- und Jugendkurse werden gesondert aufgeführt.
- Anmeldung und Vertragsschluss
2.1. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
2.2. Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot und erfolgt in der Regel durch eine online-Buchung im WebShop der SoKu. Personen, die sich für Kurse oder Veranstaltungen anmelden, haben dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch Annahmeerklärung der SoKu (Anmeldebestätigung) zustande. Die Anmeldebestätigung dient zugleich als Teilnehmerausweis und ist bei Veranstaltungsbeginn bzw. bei Kursantritt der Veranstaltungen mitzubringen. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.
2.3. Sofern ein Dritter (Arbeitgeber, Behörde etc.) das Entgelt und die besonderen Kosten übernimmt, so ist die Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung erforderlich. Punkt 2.2. gilt entsprechend.
2.4. Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Punkt 1.4. verbindlich, wenn sie durch die SoKu schriftlich bestätigt werden.
2.5. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der SoKu als veranstaltendem Betrieb und der anmeldenden Person begründet. Die SoKu darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
2.6. Die Vertragssprache ist deutsch.
- Entgelte und Zahlung
3.1. Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der SoKu. Der Veranstaltungsvertrag verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgelts und der besonderen Kosten.
3.2. Das Teilnehmerentgelt und die besonderen Kosten werden am Tag des Veranstaltungsbeginns in voller Höhe fällig. Die Zahlung erfolgt in der Regel mittels online-Bezahlverfahren. Barzahlungen sind nur in Ausnahmefällen in vorheriger Absprache mit einem Beauftragten der SoKu möglich.
- Organisatorische Änderungen
4.1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch bestimmte Kursleitende durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen der Kursleitenden angekündigt wurde.
4.2. Die SoKu kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
4.3. Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung von Kursleitenden), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht, unabhängig von finanziellen Ansprüchen.
- Rücktritt und Kündigung durch die SoKu
5.1. Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestzahl an Teilnehmenden notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die SoKu vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der zum Kurs angemeldeten Personen bestehen nicht.
5.2. Sofern die SoKu eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestzahl an Teilnehmenden durchführen will, kann im Einvernehmen mit den am Kurs teilnehmenden Personen bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer gekürzt werden.
5.3. Die SoKu kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die SoKu nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall haben die Teilnehmenden das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
5.4. Die SoKu kann die einzelnen Verträge aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor :
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Vertragskündigung sowie bei besonders gravierendem Fehlverhalten auch ohne vorherige Abmahnung,
- Ehrverletzungen aller Art insbesondere Beleidigungen und Diskriminierungen gegenüber Kursleitenden, Teilnehmenden oder Beschäftigten der SoKu,
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
- Verstöße gegen die jeweils gültige Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die SoKu teilnehmende Personen auch von einer Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch der SoKu wird durch eine solche Vertragskündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt ; die Restbeträge werden dem Teilnehmer ausbezahlt.
- Kündigung und Widerruf durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer
6.1. Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.
6.2. Bei späterer Abmeldung bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegebühr i.H.v. 30% des Entgeltes, mindestens jedoch von 10 Euro erhoben. Entgelte unter 10 Euro werden in voller Höhe fällig. Besondere Kosten, wie aufgewendete Materialkosten etc., sind in voller Höhe zu zahlen.
6.3. Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes und der besonderen Kosten. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse der Teilnehmenden.
6.4. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
6.5. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen nach Punkt 5.2. nicht akzeptiert wird.
6.6. Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z.B. Brief, E‑Mail an stornierung@sodener-kunstwerkstatt.de, Nachricht mittels der Internetformulare der SoKu-Homepage) erfolgen und ist an den Buchungsservice zu richten. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei der SoKu abzüglich zweier Werktage angenommen. Die Kündigung oder der Widerruf wird von der SoKu schriftlich bestätigt. Telefonische Abmeldungen oder Abmeldungen bei den Kursleitenden gelten ebenso wie das Fernbleiben vom Kursunterricht nicht als Rücktritt.
6.7. Erstattungen können in der Regel nur unbar erfolgen.
- Ummeldung und Umbuchung
7.1 Eine Ummeldung oder Umbuchung von einem Kurs zu einem anderen ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.
7.2 Möchten Sie statt eines Kurses einen anderen besuchen, so buchen Sie bitte den neuen Kurs auf unserem online-Portal und schicken Sie uns danach eine Nachricht an stornierung@sodener-kunstwerkstatt.de mit der Bitte, den alten Kurs zu stornieren und eine Rückzahlung zu veranlassen. Die Kosten dafür sind in §6 AGB aufgeführt.
- Teilnahmebescheinigungen
Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme auf Wunsch bescheinigt werden. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung darüber hinaus ist bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung beendet ist, verbindlich möglich.
- Urheberschutz
9.1. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der SoKu nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
9.2. Das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software sind nach dem Urheberrecht unzulässig.
- Datenschutz
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten setzt die SoKu automatisierte Verarbeitungsverfahren ein. Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden. Die Datenschutzerklärung kann angefordert oder auf der SoKu Homepage eingesehen und heruntergeladen werden. Die SoKu unterliegt den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des Hessischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
- Haftung
11.1. Die SoKu, ihre Bediensteten oder Beauftragten haften den Vertragspartnern gegenüber nur im Fall von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
11.2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit damit die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der SoKu oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertretungsbefugten oder einer Hilfsperson der SoKu beruhen. Der Ausschluss gemäß Punkt 11.1. gilt ferner dann nicht, wenn die SoKu Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).
- Bildungsurlaube, Studienreisen, Museumsbesuche und Langzeitkurse
Für Bildungsurlaube, Museumsbesuche, Langzeitkurse und die von der SoKu durchgeführten Reisen ins In- und Ausland gelten besondere Bedingungen.
- Schlussbestimmungen
13.1. Das Recht, gegen Ansprüche der SoKu aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der SoKu anerkannt worden ist.
13.2. Ansprüche gegen die SoKu sind nicht abtretbar.
13.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Soden am Taunus. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.
Bad Soden am Taunus, 1.Januar 2023 Sodener Kunstwerkstatt e.V.